Hamburg Elbphilharmonie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von BFS die Gruppe Touristik GmbH.merken

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Busunternehmer, Reisebüros, Reiseveranstalter als Partner der BFS die Gruppe Touristik GmbH (weiterhin kurz BFS)
Download AGB (PDF)

1. Geltung

1.1. Diese AGB gelten für alle zwischen BFS und gewerblichen Anbietern von Reisedienstleistungen, insbesondere Busunternehmern, Reisebüros oder Reiseveranstaltern (weiterhin kurz „Kunden), für deren unternehmerische Zwecke abgeschlossenen Verträge über Reisen für Gruppen ab 10 Personen (weiterhin kurz „Gruppenreisen“). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen der Kunden, die BFS nicht ausdrücklich anerkennt, sind für BFS unverbindlich, auch wenn BFS diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten auch dann, wenn BFS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Reisedienstleistungen vorbehaltslos erbringt.

1.2. Die AGB von BFS gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn der §§ 310 Abs. 1, 14 BGB. 1.3. Sowohl die Erstellung eines individuellen Reiseangebots als auch die Annahme einer Gruppenreisebuchung durch BFS und ein Vertragsschluss stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde diese AGB durch Nichtwidersprechen genehmigt.

2. Vertragsschluss

2.1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bietet BFS als Leistungsträger dem Kunden unterschiedliche Reisedienstleistungen als Programmbausteine an, die es dem Kunden ermöglichen, individuelle Gruppenreisen zusammenzustellen und diese im eigenen Namen als eigenes Reisepaket zu einem selbst kalkulierten Preis weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt im Außenverhältnis zu seinen Reiseteilnehmern grundsätzlich als Reiseveranstalter auf. Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge (§§ 651a bis 651y BGB) finden auf das Vertragsverhältnis zwischen BFS und dem Kunden keine Anwendung.

2.2. Auch soweit vom Kunden nur einzelne Reiseleistungen (bspw. Bustransfer, nur Flug, Fährverbindung, Hotelunterkunft, Eintrittskarten) von BFS erworben werden und sich der Kunde gegenüber seinen Reisenden auf eine Vermittlung jener Reiseleistungen beschränkt, finden die Bestimmungen des Reisevertragsrechts nach §§ 651a bis 651y BGB keine Anwendung.

2.3. Beauftragt der Kunde BFS ausnahmsweise mit der Durchführung eines Gesamtreisepakets als verantwortlichen Reiseveranstalter oder vermittelt der Kunde eine Gruppenreise von BFS, ist er verpflichtet, im Rahmen der Vermittlung eines Reisevertrags zwischen BFS und dem Reisenden in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die gesonderten Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) für Reiseveranstaltungsleistungen von BFS in das Vertragsverhältnis zum Reisenden wirksam einbezogen und Vertragsbestandteil werden. Der Kunde gewährleistet gegenüber BFS, dass dem Reisenden jene AGB vor Vertragsschluss vollständig übermittelt werden.

2.4. Die Katalog/Internetangebotangaben von BFS stellen lediglich Programmvorschläge dar. Angebote von BFS sind freibleibend. Es handelt sich nur um Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsangeboten. Der Kunde ist an seine Buchungsanmeldung vier Wochen gebunden.

2.5. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung von BFS zustande. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag spätestens mit dem Beginn der Ausführung der beauftragten Reiseleistungen an den Kunden oder gegenüber den Reisenden als angenommen.

3. Leistungen

BFS behält sich vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (bspw. Wechsel von Charterflug auf Linienflug/fähre/zug oder umgekehrt, Austausch von Flug/Schiffgesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie). Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von einem Vorlieferanten und Leistungsträger von BFS nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht werden kann. Zudem sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Reisedienstleistungen, insbesondere von Zeiten und Fahrplänen bei Bus-, Flug- und Fährverbindungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und von BFS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Wenn die von BFS eingeschalteten Leistungsträger nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften Leistungen in zulässiger Weise abändern (Änderung von Fluggerät, Flugzeiten usw.), hat auch BFS das Recht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

4. Preise

4.1. Preisanpassungen kann BFS im Verhältnis zu seinen Kunden als Weiterverkäufer von Reisedienstleistungen mit der Maßgabe vornehmen, dass dem Kunde seinerseits die Möglichkeit offen steht, jene Preisanpassungen gemäß § 651f BGB an den Reisenden weiterzugeben. Wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, kann BFS den vereinbarten Vertragspreis anpassen, sofern sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten (z. B. Preise von Bahnen, Reedereien und Fluggesellschaften), Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen, Flughafen- oder Einreisegebühren) erhöhen oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind.

4.2. Der Umfang der Preisänderung berechnet sich wie folgt: Ändern sich nach vorstehender Ziffer im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Reisebeginn die von BFS aufzuwendenden Kosten für einzelne Reisebestandteile, so wird BFS den Reisepreis neu ermitteln, indem BFS die Differenz aus dem ursprünglich kalkulierten und dem erhöhten Kostenanteil bestimmt und ohne weitere Aufschläge dem alten Reisepreis hinzufügt. Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn verlangt werden. Eine Preisänderung wird BFS unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Vertragspreises berechtigen den Kunden zum Rücktritt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bei BFS eingegangen sein. Erfolgt die Buchung der Reise weniger als vier Wochen vor Reisebeginn, ist der gesamte Preis mit Auftragsbestätigung sofort zu Zahlung fällig.

5.2. Bei Jugendgruppen ist nach Abschluss des Vertrages eine Anzahlung von 10 % des Gesamtpreises zu zahlen. Auf etwaig abweichende Zahlungsmodalitäten, z. B. zur Kontingentsicherung bei Flugreisen, wird in den individuellen Angeboten von BFS ausdrücklich hingewiesen.

5.3. Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Buchung, spätestens jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht rückerstattbar.

5.4. Der restliche Preis wird fällig und zahlbar, wenn feststeht, dass die Reise wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen durchgeführt wird, spätestens jedoch 2 Wochen vor Reisebeginn.

5.5. Ist der Gesamtpreis bis zum Reisebeginn entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt, berechtigt dies BFS, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 6.2 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt, der den Reisenden zu einer Kündigung berechtigen würde.

5.6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist BFS berechtigt, neben einer Verzugskostenpauschale von 50 EUR Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. BFS bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und die Geltendmachung desselben vorbehalten, wenn nicht der Kunde nachweist, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten hat. BFS tritt für den Fall der vollständigen Zahlung des Reisepreises dem Kunden alle Ansprüche gegen Leistungsträger auf die Durchführung der Reiseleistungen der gebuchten Reise zur Sicherheit ab.

Die weiteren Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang des vollen Reisepreises zugesandt. Das Versendungsrisiko trägt der Kunde.

6. Rücktritt des Kunden / Stornierung / Entschädigungsanspruch

6.1. Sofern in den individuellen Angeboten nicht anders ausgewiesen, muss bis spätestens zum 40. Tag vor Reisebeginn BFS vom Kunden die genaue Teilnehmerzahl mitgeteilt werden. Die gebuchten Leistungen können vom Kunden bis zu diesem Tage kostenlos storniert werden.

6.2. Bei späteren Stornierungen ist BFS berechtigt, folgende Kosten in % des Gesamtpreises zu berechnen. Sofern in den individuellen Angeboten keine abweichenden Fristen vereinbart wurden, gelten bei Rücktritt des Kunden folgende Entschädigungspauschalen:
  • bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des vereinbarten Gesamtpreises             
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Gesamtpreises                                                     
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des vereinbarten Gesamtpreises
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldetem Teilnehmer für die gebuchte Gruppengröße. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

6.3. Unbeschadet des Rücktritts einzelner Personen und der Berechnung einer Rücktrittsentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit der Reisepreis als von der Gruppengröße abhängig vereinbart wurde, immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht vorhandenen Schadens unbenommen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung wegen Reduzierung der Teilnehmerzahl ist in jedem Fall, dass die Gruppenleiter/Busfahrer sich von den Leistungsgebern (Fähre, Hotels etc.) die verringerte Teilnehmerzahl bestätigen lassen bzw. die Gutscheine ändern und Dokumente, die üblicherweise im Besitz des Kunden bleiben, umgehend nach Reiseende an BFS zurückgegeben werden.

7. Mängel

7.1. Die Haftung von BFS für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmt sich gegenüber Reisebüros, Bus- oder Reiseunternehmern nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 634 BGB).

7.2. BFS haftet nicht für Mängel, die auf zusätzlichen, nicht von BFS, sondern vom Kunden angebotenen Bestandteilen einer Reise beruhen. Mängel sind unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Fax gegenüber BFS anzuzeigen.

7.3. Etwaige Ansprüche wegen Mängeln der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber BFS in begründeter und nachvollziehbarer Weise durch Schilderung der konkreten Tatsachen geltend zu machen. Ansprüche des Kunden verjähren in Abweichung von den gesetzlichen Regelungen in einem Jahr; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen BFS, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

8. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von BFS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der jeweiligen Reise beschränkt, wenn der Schaden von BFS oder deren Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder BFS sich für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von BFS beauftragten Leistungsträgers zu verantworten hat. Im Übrigen gilt § 651p Abs. 2 und 3 BGB entsprechend, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften (bspw. EGV 261/2004; EGV 1371/2007; EGV 392/2009; EGV 1177/2010; EGV 2006/2004) und die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von BFS eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu Gunsten von BFS gelten.

8.2. Kommt es infolge von Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, wird BFS im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8.3. Für die ordnungsgemäße vorvertragliche Unterrichtung und die Angabe allgemeiner Pass und Visumerfordernisse, sowie von Zoll- und Devisenbestimmungen an die Reiseteilnehmer ist der Kunde selbst verantwortlich.

9. Datenschutz

9.1. Die personenbezogenen Daten über Reiseteilnehmer, die der Kunde BFS zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findet der Kunde und der Reisende in der Datenschutzerklärung

9.2. Soweit der Kunde BFS personenbezogene Daten von Reiseteilnehmern mitteilt, hat er sicherzustellen, dass diese damit einverstanden sind und der Kunde BFS die Daten übermitteln darf.

10. Verbraucherstreitbeilegung, ODR-Plattform

10.1. BFS unterwirft sich nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

10.2. Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertragsabschlüssen unter der URL www.ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können vom Kunden unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show  abgerufen werden.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und BFS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

11.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BFS unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht (UN-Kaufrecht) oder sonstiges zwischenstaatliches Recht wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.3. Erfüllungsort für die Leistungserbringung und Zahlung ist der Geschäftssitz von BFS.

11.4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von BFS. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. BFS ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden AGB.


Diese AGB und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
BFS DIE GRUPPE TOURISTIK GMBH.
Adenauerallee 8, DE - 200 97 Hamburg, Tel: +49 40 246 448, E-Mail: info@bfs-diegruppe.de
Handelsreg.Hamburg B49802, Ust. IdNr.: DE 118702870
Geschäftsführer: Jan Opatrný, Michal Malák
www.bfs-diegruppe.de

Stand: Januar 2022